Der Bundestag hat am 11. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ( 16/6121 ) zugestimmt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/6610 ) an. Unter anderem wurde die im Übereinkommen enthaltene Definition für "Fahrzeug" an das EU-Recht angepasst. Erweitert wurde das Initiativrecht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Falle einer Änderung der Anlagen zu dem Übereinkommen.
Die Bundesregierung soll zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge mit Schadstoffplaketten ermitteln, ob sich die Regelungen bewährt haben oder ob weitere bundesweite Regelungen notwendig sind. Dies hat der Bundestag am 11. Oktober beschlossen, als er mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FDP einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen annahm. Darin heißt es, in sozialen Härtefällen, für Firmenfahrzeuge oder für Oldtimer-Besitzer werde es Ausnahmen vom Fahrverbot geben, die einzeln beantragt werden müssten. Der Bundestag lehnte daher auf Anraten des Verkehrsausschusses ( 16/6327 ) einen FDP-Antrag ( 16/4060 ) ab, Oldtimer-Fahrzeuge generell von den mit Feinstaubemissionen begründeten Fahrverboten in den Innenstädten auszunehmen.
Keine Mehrheit hat am 11. Oktober ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5413 ) im Bundestag gefunden, wonach die Bundesregierung bis zum Jahresende darüber berichten sollte, was sie bislang zum Erhalt der Artenvielfalt in der Landwirtschaft ("Agrobiodiversität") getan hat. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Agrarausschusses ( 16/5752 ). Nur die Linksfraktion unterstützte das Anliegen der Grünen, die die Regierung aufgerufen hatten, auf der Basis dieses Berichts die Strategie für die nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität weiterzuentwickeln und sich auch international dafür einzusetzen.
Die Bundesregierung kann weiterhin Einnahmen aus Sponsoring verwenden. Einen Antrag der Linksfraktion ( 16/4488 ), darauf zu verzichten, hat der Bundestag am 12. Oktober auf Empfehlung des Haushaltsausschusses ( 16/5564 ) abgelehnt. Die Fraktion hatte ihre Initiative damit begründet, dass sich Unternehmen durch Sponsern der Bundesverwaltung Vorteile verschaffen könnten. Es entstehe der Eindruck, dass die Bundesregierung käuflich sei. Die Gesamtsumme der von der Bundesregierung von August 2003 bis Ende 2004 eingeworbenen Leistungen hätten mehr als 55 Millionen Euro betragen, so die Fraktion.