Das deutsche Lebensmittelrecht füllt viele tausend Seiten und hat eine lange Tradition. Schon vor über 100 Jahren fing der Staat an, sich offziell um Lebensmittelkontrollen zu kümmern. 1879 trat das "Gesetz betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen" in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen der vergangenen Jahre hat die Basisverordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2002 ausgelöst. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass primär der Hersteller und nicht der Staat für die Qualität eines Produkts verantwortlich ist. "Das war damals ein ganz neuer Gedanke", erklärt Volker Charné, stellvertretender Vorsitzender des "Bundesverbandes der Lebensmittelchemiker im öffentlichen Dienst". Zwei Jahre später folgten EU-Vorschriften zur Überwachung der Lebensmittel und das EU-Hygienerecht, in dem erstmals auch Regeln für pflanzliche Lebensmittel aufgestellt wurden. Darin gebe es zum Beispiel Vorschriften, die Kontrollen von Obst und Gemüse aus Dritte-Welt-Ländern betreffen. "Durch den Handeln mit solchen Ländern stellen wir plötzlich wieder Rückstände von Pflanzen- schutzmitteln in den Produkten fest, die bei uns seit den 70er Jahren verboten sind", begründet Charné die Neuerungen. Die Kontrolleure arbeiteten immer noch daran, die Neuerungen umzusetzen.
2005 wurden die EU-Vorschriften durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in nationales Recht umgesetzt. "Dahinter steckt ein ganzheitlicher Gedanke. Erstmals wird neben dem fertigen Produkt auch die Herstellung, etwa das Futter der Schlachttiere, berücksichtigt", so Charné.