Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen verfügten in den Aufbaujahren der Bundesrepublik bereits über Finanzmittel, die den anderen Ländern schmerzlich fehlten.
Die Ursachen lagen in der unterschiedliche finanziellen und wirtschaftlichen Ausgangslage und Struktur der Regionen im Deutschland der Nachkriegsjahre. Dies drohte nicht nur den wirtschaftlichen Aufschwung, sondern vor allem den föderativen Zusammenhalt der jungen Republik zu gefährden.
Deswegen verabschiedete der Bundestag am 3. Juni 1953 ein Gesetz über den Länderfinanzausgleich, das die reicheren Länder für die Jahre 1953 und 1954 zu Ausgleichszahlungen an die finanzschwachen Länder verpflichtete. Ermächtigt wurde der Gesetzgeber dazu vom Grundgesetz, dessen Verfasser die Gefahren und Möglichkeiten regionaler Unterschiede klar erkannt hatten. Mit dem Artikel 107 GG war sichergestellt, dass "die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird".
Aus dem anfänglichen Ausgleich zwischen den armen und reichen Bundesländern entwickelte sich bald ein kompliziertes System der Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Berechnungsgrundlage ist das Volumen von Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer.
Dabei erfolgt zunächst die vertikale Verteilung der Steuereinnahmen auf Bund und Länder. Anschließend wird durch "horizontale Steuerverteilung" das Steuervolumen aller Länder auf jedes einzelne Land verteilt. Schließlich erfolgt auf der dritten Stufe der Länderfinanzausgleich zwischen den reichen und armen Bundesländern. Besonders finanzschwache Länder erhalten darüber hinaus zusätzliche Mittel des Bundes, so genannte Bundesergänzungszuweisungen. Dazu gehören heute vor allem die neuen Bundesländer, die mit den Altlasten der deutschen Teilung zu kämpfen haben.
1953 profitierten vom Länderfinanzausgleich Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ingesamt zahlten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen - die "drei Reichen" von damals - 126 Millionen Euro.
Auch im Jahr 2007 leisteten diese drei - gemeinsam mit den nun ebenfalls zu Wohlstand gekommenen Bundesländern Bayern und Hamburg - Ausgleichszahlungen in einer Gesamthöhe von 7.872 Millionen Euro.