Der Bundestag hat am 29. Mai Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften ( 16/9077) und zu den Pariser Atomhaftungs-Protokollen 2004 ( 16/9078) zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.
Im ersten Gesetzentwurf wird ein erweiterter Schadensbegriff definiert, ferner werden der Gerichtsstand und das Staatenklagerecht neu geregelt. Mit dem zweiten Gesetzentwurf soll eine international harmonisierte Verbesserung des haftungsrechtlichen Schutzes auf dem Gebiet der Kernenergie geschaffen werden. Zu den Änderungen zählen die Festsetzung eines Mindesthaftungsbetrages von 700 Millionen Euro und die Zulassung einer unbegrenzten Haftung des Inhabers.
Die Bundesregierung will den Schlüssel für die Verteilung des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen ab 2009 ändern. Dazu hat sie eine Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes ( 16/9275) vorgeschlagen, die der Bundestag am 29. Mai an den Finanzausschuss überwiesen hat. Derzeit gelten in den alten und neuen Ländern unterschiedliche Schlüssel. Der neue einheitliche Schlüssel soll sich zu 25 Prozent aus dem Gewerbesteueraufkommen 2001 bis 2006, zu 50 Prozent aus der Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort 2004 bis 2006 sowie zu 25 Prozent aus den sozialversicherungspflichtigen Engelten am Arbeitsort 2003 bis 2005 zusammensetzen. Der endgültige Schlüssel soll ab 2018 gelten. Einem Änderungswunsch des Bundesrates hat die Regierung inzwischen zugestimmt ( 16/9288).
Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach Paragraf 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung ( 16/8152) inhaltlich zu. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer ( 16/8396) hervor.
Auskunft über die bürokratischen Belastungen des Handwerks durch statistische Erhebungen verlangt die FDP in einer Großen Anfrage ( 16/7783). Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, welche Auskunfts- und Meldepflichten Handwerksbetriebe haben und wie bei einer neuen Gesetzgebung statistische Rechtsvorschriften darauf überprüft werden, ob sie sich auf das Notwendige und Vertretbare beschränken.
An den Haushaltsausschuss hat der Bundestag am 29. Mai den Antrag des Bundesfinanzministers auf Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2007 ( 16/8834) überwiesen.