Freie Union darf in Bayern nicht antreten
Der Bundeswahlausschuss hat die Beschwerde der Partei Freie Union gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Bayern zurückgewiesen. In der zweiten öffentlichen Sitzung des Gremiums am Donnerstag, 6. August 2009, in Berlin kam es bei der Abstimmung zu einem Patt von vier Ja- gegen vier Nein-Stimmen, sodass die Stimme des Vorsitzenden, Bundeswahlleiter Roderich Egeler, den Ausschlag gab. Egeler hatte für die Zurückweisung der Beschwerde gestimmt. Obwohl der Bundeswahlausschuss die Freie Union am 17. Juli 2009 als Partei anerkannt hatte, kann sie nun in Bayern nicht an der Bundestagswahl am 27. September teilnehmen.
Der Landeswahlausschuss in Bayern hatte am 31. Juli einstimmig
entschieden, die Landesliste der Freien Union zurückzuweisen.
Grund war ein Formfehler: Die Freie Union hatte die Niederschrift
über die Versammlung der Bewerberaufstellung und über die
Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste am letztmöglichen
Tag, dem 23. Juli, um 17.55 Uhr, fünf Minuten vor Fristablauf,
eingereicht. Unterschrieben war das Protokoll nicht wie
vorgeschrieben von der Versammlungsleiterin, der Parteivorsitzenden
Dr. Gabriele Pauli, und dem Schriftführer, sondern lediglich
vom Schriftführer.
Persönliche und handschriftliche Unterschrift
erforderlich
Auch dass der bayerische Landesvorsitzende Oliver Schmidl und seine Stellvertreterin Silvia Röder mit Unterschriften versuchten, den Formfehler auf die Schnelle zu beseitigen, hatte den bayerischen Landeswahlausschuss nicht überzeugt. Selbst eine Unterschrift mit Zustimmung der Vertretenen sei mangelhaft.
Durch die Unterschrift werde bezeugt, dass der Inhalt der
Bewerberauswahl richtig wiedergegeben wird. Die Aufstellung der
Bewerber und deren Reihenfolge sei Grundlage für die
Entscheidung der Wahlorgane und für die Gestaltung der
Stimmzettel. Daher sei die „persönliche und
handschriftliche“ Unterschrift des Versammlungsleiters und
des Schriftführers erforderlich.
In der Aussprache bezweifelte das Ausschussmitglied Hartmut Geil
(Bündnis 90/Die Grünen), dass die Niederschrift als
„Willenserklärung“ zu werten sei. An der
materiellen Richtigkeit des Protokolls seien ja keine Zweifel
geäußert worden, sodass er zu dem Ergebnis kam, die
Ablehnung sei „zu Unrecht erfolgt“.
Beschwerden von drei Vereinigungen zurückgeweisen
Zuvor hatte der Bundeswahlausschuss Beschwerden der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Hamburg, der Partei DIE GRAUEN gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Berlin und der Bürgerpartei für „Alle“ (BPA) gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Die Landeswahlausschüsse hatten ihre Entscheidung zuvor damit
begründet, dass der Bundeswahlausschuss diese drei
Vereinigungen am 17. Juli nicht als Parteien im Sinne des
Parteiengesetzes anerkannt habe. Mit dieser Begründung wies
auch der Bundeswahlausschuss die Beschwerden zurück.