Entzug der Banklizenz nur mit gesetzlicher Grundlage möglich
Berlin: (hib/HLE) Banken mit einem gesetzlich nicht verbotenen Geschäftsmodell kann die Erlaubnis nicht verweigert oder entzogen werden. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11870) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11713) fest. Dabei ging es um die GMAC-RFC Bank GmbH (General Motors Acceptance Corporation - Residential Funding Corporation), die Kunden Immobilienfinanzierungen ohne Eigenkapital angeboten hatte. Dazu stellt die Bundesregierung fest, es könne "nicht generell unterstellt werden, dass Darlehensnehmer, die eine Vollfinanzierung ihrer Immobilien in Anspruch genommen haben, eine geringe Bonität aufweisen". Wie die Regierung weiter ankündigt, sollen Kreditinstitute durch Gesetzesänderungen verpflichtet werden, die Kreditwürdigkeit eines Kunden vor Abschluss des Kreditvertrages zu prüfen. Die GMAC-RFC Bank hatte ihre Lizenz im letztern Lahr zurückgegeben.
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