Beim Sponsoring kann Umsatzsteuer anfallen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält bürgerschaftliches Engagement für unverzichtbar. In einer Antwort ( 16/11868) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11703) heißt es zugleich, der bürokratische Aufwand beim bürgerschaftlichen Engagement habe nicht zu-, sondern abgenommen. Die Regierung verteidigt in der Antwort die Erhebung von Umsatzsteuer für die kostenlose Überlassung von Telefondienstleistungen der Deutschen Telekom an die Telefonseelsorge. Wenn als Gegenleistung für die von einem Sponsor unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, kostenfrei erreichbar zu sein, aktiv Werbung zum Beispiel auf einer Homepage betrieben werde, unterliege diese Werbeleistung der Umsatzsteuer. "Im Gegensatz zur Zuwendung von Spenden, die ohne Erwartung einer Gegenleistung hingegeben werden, stehen sich beim Sponsoring Leistung und Gegenleistung in einem Austauschverhältnis gegenüber. Sofern die Leistung des Sponsors nicht in einer Geldzahlung besteht, liegt beim Sponsoring ein tauschähnlicher Umsatz vor", stellt die Regierung fest.
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