Anmeldungen zum Vereinsregister auch elektronisch ermöglichen
Berlin: (hib/BOB) Hindernisse für elektronische Anmeldungen zu den Vereinsregistern sollen beseitigt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/12813) vorgelegt. Vor allem, wenn Vereine Notare mit der Anmeldung in das Register beauftragen würden, werde die elektronische Anmeldung "einfacher, schneller und effizienter" sein als die Anmeldung in Papierform, heißt es in der Begründung. Dies gelte vor allem für die Registergerichte, die das Vereinsregister und die dazu notwendigen Informationen in elektronischer Form führten. Das Gericht könne in elektronischer Form eingereichte Unterlagen unmittelbar verarbeiten und müsse nicht Schriftstücke erst in elektronische Dokumente umwandeln. Die Vereine sollten aber immer noch die Möglichkeit haben, die Anmeldung weiterhin in Papierform einzureichen, da für viele kleine Vereine diese Art der Anmeldung noch lange Zeit einfacher sein werde als eine elektronische Anmeldung, für die sie nicht über die notwendigen technischen Mittel verfügten, schreib die Regierung.
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