Voraussetzung für Erweiterung des Emissionshandels geschaffen
Berlin: (hib/AS) Der Emissionshandel mit Treibhausgasen soll ab 2013 ausgeweitet und neu geregelt werden. Der Umweltausschuss billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition ( 16/12853). Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem Gesetzentwurf zu, die FDP und Die Linke enthielten sich. Das geplante Gesetz sieht vor, dass bereits ab 2010 notwendige Daten gesammelt werden können, damit bestimmte Emittenten von CO2, die bislang noch nicht am Emissionshandel teilgenommen haben - wie beispielsweise Fluggesellschaften - in die Berechnungen miteinbezogen werden können. Nach einer Entscheidung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments sollen der Luftverkehr ab 2012 und Betreiber von Anlagen mit C02-Ausstoss ab 2013 in den Emissionshandel integriert werden. Grundlegende Änderungen des Emissionshandels werden allerdings erst in der kommenden Legislaturperiode beschlossen.
SPD und CDU/CSU begrüßten, dass neue Sektoren in den Emissionshandel einbezogen werden und dafür die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen würden. Die FDP wollte mit einem Änderungsantrag 16 (16) 630 durchsetzen, dass in allen Fragen ein Parlamentsvorbehalt gelten solle, da eine Mitwirkung des Parlaments in klimapolitisch bedeutsamen Regelungen geboten sei. Dies wurde jedoch von der Mehrheit des Umweltausschusses abgelehnt. Die Linke wies darauf hin, dass sich bis zum Jahr 2026 die Zahl der Flugzeuge und bis zum Jahr 2015 die Zahl der CO2-Emissionen verdoppeln würde. Sie kritisierte, dass nur 15 Prozent der Emissionsrechte versteigert werden sollen. "Hier wird derselbe Fehler gemacht wie bei den anderen Zertifikaten", erklärte Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen schlossen sich dieser Kritik an, betonten aber, das Gesetz sei für die Ausweitung des Emissionshandels notwendig und stimmten dem Gesetzesentwurf daher zu.
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