Anhörung zur Agrardieselbesteuerung
Berlin: (hib/HLE) Mit der Besteuerung von Agrardiesel befasst sich der Finanzausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, den 27. Mai, von 14.00 bis 15.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Dabei geht es um den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes ( 16/12851), mit dem die Bundesländer das Recht erhalten sollen, den Landwirten den Selbstbehalt bei der Agrardieselvergütung zu erstatten. Damit könnten rund 360.000 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in den Genuss einer Zahlung kommen, heißt es in dem Entwurf. Derzeit erhalten Land- und Forstwirte eine Energiesteuervergütung von 21,5 Cent pro Liter. 2005 war ein Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb und Kalenderjahr eingeführt worden. Diesen Selbstbehalt sollen die Länder in Zukunft übernehmen können. Zu dem Gesetzentwurf sollen acht Experten Stellung nehmen, darunter Vertreter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, des Deutschen Bauernverbandes, des Raiffeisenverbandes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.