Im Bundestag notiert: Aufnahme des Datenschutzes als eigenes Grundrecht in das Grundgesetz
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren "Widerstand gegen die Aufnahme des Datenschutzes als eigenes Grundrecht in das Grundgesetz" aufgeben und den Bundestag bei der Umsetzung dieses Vorhabens unterstützen. Ziel müsse es sein, die Verfassungsänderung "unverzüglich noch in der laufenden Wahlperiode" umzusetzen, heißt es in einem Antrag der Fraktion ( 16/13170), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.