hib-Meldung
191/2009
Datum: 18.06.2009
heute im Bundestag - 18.06.2009
Im Bundestag notiert: Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die von ihr vorgeschlagene Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes ( 16/13345), das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll, zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen und von bürokratischem Aufwand der Bauunternehmen erforderlich ist. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ( 16/13376) zu der Stellungnahme des Bundesrates.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_191/15