Regierung: Haftungsregelung im Aufenthaltsgesetz ist verfassungsmäßig
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in Paragraph 68 des Aufenthaltsgesetzes geregelten Haftung für den Lebensunterhalt eines nach Deutschland eingeladenen Ausländers. Dies versichert sie in ihrer Antwort (16/(13284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13087) zu Anforderungen bei einer Einladung von Ausländern aus einem visumpflichtigen Land. Die Regelung bezwecke die Vermeidung von finanziellen Risiken beziehungsweise Belastungen der öffentlichen Kassen.
In ihrer Anfrage verwiesen die Abgeordneten darauf, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen einer laut Aufenthaltsgesetz abzugebenden Verpflichtungserklärung ein Nachweis über das regelmäßige monatliche Einkommen erbracht werden müsse. Wissen wollte die Fraktion unter anderem, wie es mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Familie vereinbar sei, dass ein Familienbesuch durch Einladungen nach Deutschland "faktisch nicht möglich" sei, wenn die in der Bundesrepublik lebenden Familienmitglieder beispielsweise nur über ein geringes Einkommen verfügen.
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