Im Bundestag notiert: Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz
Berlin: (hib/MIK/SKE) Die im Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz in Paragraph 25g KWG (A.F.) getroffenen Regelungen sind nicht geeignet, ein innerhalb eines Konzerns zwischen den übergeordneten Unternehmen und dessen Zweigstellen im Ausland bestehende Sorgfaltspflichtengefälle in allen Fällen wirksam zu verhindern. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/13292) zu Geschäftsaktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in Steueroasen. Deshalb sei der entsprechende Paragraph durch das "Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts" geändert worden, heißt es weiter.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.