Im Bundestag notiert: Urteil des Bundesfinanzhofes
Berlin: (hib/MIK/SKE) Das Bundesfinanzministerium hat seit Beginn dieser Legislaturperiode in 20 Fällen eine Anweisung erlassen, ein Urteil des Bundesfinanzhofes ausnahmsweise über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13759) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Faktion ( 16/13517). Die Bundesregierung führt weiter aus, dass in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Urteile nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger binden.
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