Für die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei Gericht hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe am 14. November einstimmig dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben.
In seiner Eingabe beklagt der Petent die lange Verfahrensdauer vor Gericht. Seit drei Jahren führe er einen Zivilprozess wegen Baumängeln. Der beklagte Baukonzern unternehme alles, um den Prozess weiter in die Länge zu ziehen. Er möchte nun wissen, wie er das Verfahren beschleunigen könne.
Das BMJ erklärte dazu, es habe einen Gesetzentwurf vorbereitet, der als neuen Rechtsbehelf "die Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer" vorsehe. Ein Bürger könne danach Beschwerde bei dem Gericht einlegen, bei dem sein Verfahren anhängig sei, und verlangen, dass seine Sache rasch und effektiv vorangebracht werde.
Wenn das Gericht keine Maßnahmen treffen wolle, um dem zu entsprechen, könne es die Beschwerde nicht selbst zurückweisen, sondern müsse die Angelegenheit dem nächsthöheren Gericht vorlegen. Falls das Eingangsgericht zwar Abhilfe schaffe, der Betroffene aber den Eindruck habe, dass die getroffenen Maßnahmen eine Verfahrensförderung nicht bewirken können, könne er auch die Vorlage an das nächsthöhere Gericht erzwingen.