Der Befehl an die Politik war
eindeutig und kam von ganz oben: Für den Jugendstrafvollzug
ist eine eigene gesetzliche Grundlage zu schaffen, entschied das
Bundesverfassungsgericht im Mai 2006. Zudem setzten die Karlsruher
Richter die aufgrund der Föderalismusreform neu
zuständigen Länderparlamente ...
Manches ist im Gefängnis nicht
anders, als im Rest der Gesellschaft. Dazu zählen auch die
unterschiedlichen Bedürfnisse von Jugendlichen und
Erwachsenen. Dies ist der entscheidende Grund, dass in den 16 neuen
Ländergesetzen für junge Gefangene (14 bis 24 Jahre)
künftig andere Regeln gelten als im ...