Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will für NS-Verfolgte, die in Ghettos gearbeitet haben, den Zugang zu Rentenleistungen erleichtern. In einem Antrag ( 16/6437 ), den der Bundestag am 16. November in den Fachausschuss überwies, verlangen die Abgeordneten, "die hochbetagten Ghetto-Insassen schnell zu ihrem Recht kommen zu lassen". Diese sollten die Möglichkeit erhalten, alternativ zur Antragstellung nach dem "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" (ZRBG) in einem vereinfachten Verfahren pauschalierte Leistungen zu beantragen. Als Voraussetzung müssten die "Verfolgteneigenschaft" nach dem Bundesentschädigungsgesetz und der Aufenthalt in einem nationalsozialistischen Ghetto genügen. Als angemessen erscheint den Grünen eine pauschalierte monatliche Leistung von 150 Euro. Ferner fordern sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des ZRBG vorzulegen.
Das Bundeskabinett hatte kürzlich beschlossen, NS-Verfolgte, die in einem Ghetto gearbeitet und bislang keine Rente erhalten haben, aus einem mit 100 Millionen Euro ausgestatteten Fonds zu entschädigen. Von der verabschiedeten Richtlinie nicht erfasst ist Zwangsarbeit. Diese wird durch das Stiftungsgesetz "Erinnerung, Verantwortung und Zukunf" entschädigt. Die Bundesregierung geht bei den Ghetto-Arbeitern von etwa 50.000 Berechtigten aus.