Der Bundestag hat am 15. November die Möglichkeiten der Kartellbehörden erweitert, gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorzugehen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels ( 16/5847 ) nahm er in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung ( 16/7156 ) gegen das Votum von FDP und Grünen an.
Damit dürfen Energieversorger keine Entgelte oder Geschäftsbedingungen fordern, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten - es sei denn, der Energieversorger kann nachweisen, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist (Beweislast-umkehr). Bis Ende 2012 befristet wird die Regelung, dass die Entgelte die Kosten nicht unangemessen übersteigen dürfen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde die Beweislastumkehr insofern eingeschränkt, als sie in Kartellverfahren und gerichtlichen Kontrollverfahren, nicht aber in zivilgerichtlichen Verfahren gilt. Damit will der Bundestag einer Prozessflut vorbeugen. Anordnungen des Kartellamts müssen künftig aber sofort vollzogen werden, ehe Gerichte darüber entschieden haben.
Verschärft wurde auch das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis (Einkaufspreis). Es gilt nun auch für den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln. Unabhängig von ihrer Größe werden sämtliche Unternehmen vor Forderungen nach Vorzugskonditionen geschützt, wenn sie von dem Unternehmen, das solche Konditionen fordert, wirtschaftlich abhängig sind. Künftig liegt eine "Behinderung" vor, wenn etwa eine Handelskette dem Endkunden niedrigere Preise anbietet als von ihr belieferten kleinen Läden.
FDP und Grüne fürchten nun neue Markteintrittsbarrieren. Entschließungsanträge der FDP ( 16/7181 ), das Gesetz zu überarbeiten, und der Grünen ( 16/7180 ), es zurückzuziehen, fanden im Parlament keine Mehrheit.