Bundesverwaltung
Einsatz externer Mitarbeiter regeln
Mehr Transparenz will der Haushaltsausschuss beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung. Verboten werden soll deren Beschäftigung jedoch nicht. Um dies sicherzustellen, gaben die Ausschussmitglieder am 4. Juni auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der FDP sowie der Bündnisgrünen der Regierung einige Eckpunkte für eine Verwaltungsvorschrift mit auf den Weg gegeben. So sollen dabei nicht nur die Mitarbeiter von Unternehmen und Verbänden erfasst werden, sondern auch Beschäftigte von Zuwendungsempfängern und Institutionen im Mehrheitsbesitz des Bundes sowie unentgeltliche Berater.
Zudem soll die Regierung den Verbotsbereich des Einsatzes externer Personen "klar und eindeutig" definieren. Dazu zählt der Haushaltsausschuss die Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten, die Tätigkeit in Leitungs- und Kontrollbereichen sowie bei der Auftragsvergabe. Auch soll der Status der externen Mitarbeiter bei allen innerdienstlichen Kontakten grundsätzlich deutlich gemacht werden. Dies gelte auch für alle Außenkontakte. Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesregierung ihm halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen berichtet.
Dieser Beschluss geht weitgehend auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zurück, der die bisherige Praxis kritisiert hatte. Nach Angaben des BRH waren im Zeitraum von 2004 bis 2006 zwischen 88 und 106 Personen in Ministerien tätig, die von Unternehmen, Verbänden oder Sozialkassen entsandt worden waren. Die häufig unentgeltliche Tätigkeit dieser externen Beschäftigten werfe verschiedene Fragen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Neutralität, Glaubwürdigkeit und Transparenz des Handelns der öffentlichen Verwaltung auf. Die Ziele dieser Beschäftigten seien nicht zwangsläufig mit dem Zielen der Behörde wirkungsgleich, so der BRH.
Im vergangenen Jahr sind laut einem Bericht des Bundesfinanzministeriums insgesamt 32,43 Millionen Euro von den Bundesministerien für externe Berater aufgewendet worden. Davon entfielen allein 13,73 Millionen Euro auf den Bereich des Bundesverkehrsministeriums. An zweiter Stelle lag das Bundesinnenministerium mit 6,03 Millionen Euro, und das Verteidigungsministerium hatte Ausgaben von 4,65 Millionen Euro.
Die antragstellenden Fraktionen machten deutlich, dass der Einsatz von externen Mitarbeitern in der Bundesverwaltung gebraucht werde. Die Linksfraktion begründete ihre Ablehnung damit, dass das grundsätzliche Problem nicht gelöst werde. "Es darf keine externen Partner geben, die von anderen bezahlt werden", sagte ihre Sprecherin. Der Vertreter des Bundesinnenministeriums erklärte, dass dieser Antrag nun in die Verwaltungsvorschriften eingearbeitet werde. Diese würden dann mit den anderen Ressorts abgestimmt. Das Kabinett werde voraussichtlich noch im Juni darüber entscheiden.