KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG
Ihr Anteil an der Stromerzeugung soll sich bis 2020 auf 25 Prozent verdoppeln
Der Bundestag setzt auf die Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK. Diese energieeffiziente Art der Erzeugung von Strom und Nutzung der dabei entstehenden Wärme wird auch über das Jahr 2010 hinaus mit einem Zuschlag gefördert. Beschlossen hat dies der Bundestag am 6. Juni, als er mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der KWK ( 16/8305) in der vom Wirtschaftsausschuss gäenderten Fassung ( 16/9469) annahm. FDP und Grüne votierten dagegen. Die von der rot-grünen Regierung 2002 beschlossene erste KWK-Förderung bis ins Jahr 2010 wurde damit auf eine neue Grundlage gestellt. Die Novelle ist Teil des intgegrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Sie zielt darauf ab, den Anteil des KWK-Stroms an der gesamten Stromerzeugung von jetzt zwölf auf 25 Prozent im Jahr 2020 zu verdoppeln.
In den Genuß der Förderung kommen neue und modernisierte KWK-Anlagen, die bis Ende 2016 ihren Dauerbetrieb aufnehmen, sowie neue und ausgebaute Wärmenetze, die bis 2020 in Dauerbetrieb gehen. Gefördert wird über einen Zuschlag, ausgedrückt in Cent pro Kilowattstunde, der je nach Art und Leistung der Anlage ausdifferenziert ist. Bezahlen muss ihn der Netzbetreiber, der ihn aber auf die Stromkunden umlegen kann. Um die Förderung einerseits zu verstetigen, andererseits für die Kunden eine berechenbare Belastung zu schaffen, wird die jährliche Förderung auf 750 Millionen Euro begrenzt. Der Bundesrat hatte für 950 Millionen Euro plädiert. Dass das für den Kunden keine Mehrkosten bedeuten muss, machte in der Debatte Franz Obermeier (CDU/CSU) deutlich: Im Jahre 2006 hätten sich die Zuschläge auf 850 Millionen Euro summiert. Damit aber jeder Anspruchsberechtigte in den Genuß der Förderung kommt, wird das System zeitlich nach hinten flexibilisiert: Förderanträge, die in einem Jahr den Finanzrahmen sprengen, werden im Folgejahr rückwirkend berücksichtigt. "Jeder, der hier investiert, kriegt sein Geld, jeder kriegt seine Förderung", sagte der SPD-Abgeordnete Dirk Becker. Von den 750 Millionen Euro werden bis zu 150 Millionen für die Förderung der Wärmenetze reserviert. Ob das Gesetz tatsächlich dazu führen kann, den Anteil des KWK-Stroms bis 2020 zu verdoppeln, soll im Jahr 2011 überprüft werden, betonte SPD-Energieexperte Rolf Hempelmann. Besser gefördert werden nach den Worten seines Unionskollegen Joachim Pfeiffer die Kleinstanlagen in Privathaushalten und Mehrfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt. Ihr Zuschlag bleibt zehn Jahre lang konstant bei 5,11 Cent pro Kilowattstunde.
Den Grünen ist das alles zu wenig. Sie forderten in einem Antrag ( 16/9432), dem außer ihnen nur noch die Linksfraktion zustimmte, bis 2020 in Betrieb genommene Anlagen zu fördern und den Förderzeitraum von sechs auf acht Jahre zu verlängern. Begründung: Die Regierung werde ihr eigenes Ziel mit ihrem Förderkonzept nicht erreichen. Höchstens ein KWK-Anteil von 18 bis 19 Prozent werde bis 2020 zu erreichen sein, prognostizierte die Abgeordnete Bärbel Höhn. Wie die Grünen trat auch Hans-Kurt Hill (Die Linke) dafür ein, die jährliche Förderung nicht auf 750 Millionen Euro zu begrenzen. Auch sollten acht statt sechs Jahre lang bis zu 40.000 statt nur bis zu 30.000 Volllaststunden gefördert werden. Im Wirtschaftsausschuss waren sechs Änderungsanträge der Linken gescheitert.
Für Gudrun Kopp (FDP) war es ein "schlechter Tag für den Klimaschutz". KWK-Anlagen rechneten sich, sie brauchten keine Dauersubventionierung zu Lasten der Verbraucher, die Förderung führe nur zu Mitnahmeeffekten. Mit der verlängerten Förderung würden mindestens 8 Milliarden Euro auf die Kunden abgewälzt. Auch hätten die Experten in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses bescheinigt, dass die Summe von 750 Millionen Euro nicht ausreiche, um bis 2020 den Anteil von KWK-Strom zu verdoppeln.
Milder fiel das Urteil der Opposition über den Gesetzentwurf der Regierung zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb ( 16/8306) aus. Nur die FDP votierte gegen das in der Fassung des Wirtschaftsausschusses ( 16/9470) beschlossene Gesetz. Damit wird das Ablesen der Strom- und Gaszähler für den Wettbewerb geöffnet. Bislang galt dies nur für Einbau, Betrieb und Wartung der Zähler, nicht jedoch für die Messung. Darüber hinaus sollen vom Jahr 2011 an in Neubauten so genannte "intelligente Zähler" zwingend eingebaut werden. Damit soll der Verbraucher besser in die Lage versetzt werden, seinen Strom- und Gasverbrauch bessser zu steuern. Die Energieversorger müssen zudem bis Ende 2010 einen Tarif anbieten, der Anreize zur Energieeinsparung setzt. So könnte es kostengünstiger werden, die Waschmaschine oder Spülmaschine nachts laufen zu lassen. Für Altbauten wird der Einbau intelligenter Zähler nicht vorgeschrieben. "Wir setzen auf Freiwilligkeit", sagte Joachim Pfeiffer (CDU/CSU). Den FDP-Antrag ( 16/7872), die "flächendeckende Marktdurchdringung" mit intelligenten Zählern zu forcieren, lehnte das Plenum mit der Mehrheit der Koalition und der Linken ab. Die Grünen stimmten mit der FDP dafür. Einen Grünen-Antrag ( 16/9426), die Regierung solle ihr Energie- und Klimaprogramm nachbessern, wurde an den Umweltausschuss überwiesen.