Die Nationalhymne
Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand;
|:Blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!:|
Die heutige deutsche Nationalhymne besteht seit 1991 offiziell aus der dritten Strophe des so genannten Deutschlandliedes. Es wurde 1841 von Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 bis 1874) auf der Insel Helgoland verfasst. Das Deutschlandlied dichtete von Fallersleben auf die Melodie des zweiten Satzes des so genannten Kaiserquartetts von Joseph Haydn (1732-1809).
Geschichte der Hymne
Eine Nationalhymne wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht erwähnt. Daher gab es nach der Staatsgründung 1949 zunächst keine verbindliche Hymne. Bei der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages sangen die Abgeordneten Hans Ferdinand Maßmanns Lied Ich hab mich ergeben / Mit Herz und mit Hand. Später wurde zu offiziellen Anlässen vielfach Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne verwendet. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, eine von ihm speziell in Auftrag gegebene Hymne zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen.
Vielmehr trat das Deutschlandlied wieder in den Vordergrund, das erstmals 1922 während der Weimarer Republik vom damaligen Reichspräsidenten Friedrich Ebert als Hymne gewählt worden war. In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur 1933 bis 1945 wurden die ersten beiden Strophen politisch kompromittiert. Nach dem Krieg erschien es daher undenkbar, weiterhin auch die ersten beiden Strophen der Hymne zu singen. Da die dritte Strophe an die liberale Nationalbewegung der deutschen Kleinstaaten im 19. Jahrhundert und somit an die demokratischen Anfänge in Deutschland anknüpft, entschied man sich für sie als Nationalhymne.
In der jungen Bundesrepublik Deutschland kamen Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer 1952 in einem Briefwechsel überein, „das Hoffmann-Haydn´sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen“, wobei bei staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe gesungen werden sollte.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands setzte erneut eine Diskussion um die Hymne ein. Diese wurde 1991 durch einen im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl durch folgende Feststellung des Staatsoberhauptes beendet: „Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk.“
Hoffmann von Fallersleben
Der Dichter Hoffmann von Fallersleben war Professor für Literatur- und Sprachwissenschaft an der Universität Breslau. Wegen seiner Äußerungen in seinen „Unpolitischen Liedern“, in denen er sich gegen die Kleinstaaterei ausspricht, verlor er seine Professur. Für einen Sommer zog er sich auf die damals noch britische Insel Helgoland zurück. Dort schrieb er am 26. August 1841 den Text vom „Lied der Deutschen“.