Alle maßgeblichen Entscheidungen der Bundespolitik fallen im Bundestag oder werden vom Bundestag wesentlich mitbestimmt. Die wichtigen Aufgaben des Bundestages sind die Wahl der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers, die Gesetzgebung, die Überarbeitung und Verabschiedung des Bundeshaushaltes und der Regierungskontrolle.
Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen. Zur Berechnung der Sitzverteilung entschied sich der Bundestag für ein von dem englischen Richter Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickeltes Modell. Danach werden die zu vergebenden Sitze im Bundestag mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert.