Öffentliche Anhörung des Unterausschusses für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung des Auswärtigen Ausschusses
Über die Zukunft des Nichtverbreitungsvertrages von Atomwaffen werden am Mittwoch, dem 29. November 2006, zwei Sachverständige referieren. Die Mitglieder des Unterausschusses für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wollen sich informieren, wie der Nichtverbreitungsvertrag wieder gestärkt und stabilisiert werden kann. Die Anhörung ist öffentlich.
Atomwaffensperrvertrag
Am 1. Juli 1968 wurde "in Anbetracht der Verwüstung, die ein Atomkrieg über die ganze Menschheit bringen würde", der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, der so genannte Atomwaffensperrvertrag oder Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag (NVV), unterzeichnet. Der Sperrvertrag gilt seit 1970; in Deutschland ist er vor 31 Jahren, am 2. Mai 1975, in Kraft getreten.
Öffentliche Anhörung: Möglichkeiten zur Stabilisierung und Stärkung des Nichtverbreitungsvertrages
Liste der Sachverständigen
Beginn: 29. November 2006, 17.30 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 800
Gäste der Anhörung melden sich bitte vorab beim Ausschusssekretariat mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum an [Telefon: 030 - 227 32416, Fax: 030 - 227 36131, Email: auswaertiger-ausschuss@bundestag.de] Zum Einlass in benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Die Plätze sind begrenzt.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.