Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 29. Juni 2006, das Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Laut dem vorläufigen Ergebnis der Namentlichen Abstimmung stimmten 443 der Abgeordneten mit Ja, 111 mit Nein und 17 enthielten sich der Stimme.
Das Parlament setzt mit seinem Beschluss europäisches Recht in deutsches Recht um. Vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien liegen dem Gleichbehandlungsgesetz zugrunde, das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll.
Das Gesetz enthält zudem Regelungen zu Entschädigung und Schadensersatz. Auch der Rechtsschutz der Betroffenen ist verbessert worden. Eine Antidiskriminierungsstelle wird beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.geschaffen, um umfassend zu beraten , das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen und wissenschaftliche Untersuchungen sowie Berichte und Empfehlungen zu erarbeiten.
Der 15. Deutsche Bundestag hatte bereits 2005 einen Gesetzentwurf der damaligen Regierungsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedet, mit dem die vier EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollten. Der Bundesrat legte aber Einspruch ein und rief den Vermittlungsausschuss an. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahlen kam es im Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat jedoch nicht mehr zu einem Ergebnis.