Mit einem Rauchverbot im eigenen Hause hat sich der Bundestag am Donnerstag, dem 8. März 2007, beschäftigt. Anlass der vorgesehenen halbstündigen Debatte war ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ( 16/4400), in dem ein generelles Rauchverbot in allen Räumlichkeiten des Bundestages gefordert wird. Der Bundestag habe eine Vorbildfunktion und müsse ein glaubwürdiges Beispiel geben, heißt es in dem Antrag. Der Antrag ist an den Ältestenrat des Bundestages und weitere Ausschüsse überwiesen worden.
Für einen umfassenden Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten hatten sich 144 Abgeordnete in einem interfraktionellen Antrag ( 16/2730) im Herbst 2006 eingesetzt. Da gesetzliche Regelungen die Gaststätten betreffend jedoch in die Gesetzgebung der Länder fallen, nahm der Bund Abstand von einer bundesgesetzlichen Regelung.