Stationen des Gesetzgebungsverfahrens im Internet
Fast ununterbrochen ist der Bundestag mit seiner Hauptaufgabe - der Gesetzgebung - beschäftigt. Er berät Reformen der sozialen Sicherungssysteme, beschließt CO2-Grenzwerte und Gesetze, um Familien zu fördern. Beinah jeden Monat werden neue Gesetze erlassen, bestehende ergänzt, geändert oder auch gestrichen. Etwa 2100 Gesetze gibt es auf Bundesebene mit fast 50 000 Einzelnormen. Hinzu kommen über 3100 Rechtsverordnungen.
Auf den Internetseiten des Bundestages kann nachvollzogen werden, wie ein Gesetz entsteht: vom Entwurf über die Detailarbeit in den Ausschüssen bis zur Verabschiedung im Plenum.
Entwürfe für ein neues Gesetz, die beim Bundestag eingebracht werden, werden hier zur so genannten Bundestagsdrucksache und kommen auf die Tagesordnung einer Plenarsitzung. Spätestens als Tagesordnungspunkt gelangt ein Gesetzentwurf auch an das Licht der Öffentlichkeit. Versehen mit der einmaligen Drucksachennummer kann jeder Bürger die Gesetzesinitiative weiter verfolgen und in der Datenbank die Dokumente einzeln aufrufen.
Das Plenum berät einen Gesetzentwurf in erster Lesung allgemein und überweist ihn dann an den zuständigen Ausschuss, in dem Abgeordnete sich im Einzelnen damit befassen. In den Plenarprotokollen, die online abrufbar sind, werden die Beratungen und Beschlüsse des Bundestages festgehalten. Im Web TV des Bundestages können Plenarsitzungen auch im Nachhinein angesehen werden, das Parlamentsfernsehen überträgt einen Sitzungstag auch live.
Die Ausschüsse, in denen Fachpolitiker jeder Fraktion die Gesetzesvorlagen prüfen, diskutieren und gegebenenfalls auch ändern, veröffentlichen als eigene Drucksache die so genannte Beschlussempfehlung sowie einen Bericht über ihre Beratungen. Eine Beschlussempfehlung richtet sich an die Gesamtheit der Abgeordneten im Plenum, für die der Ausschuss gewissermaßen die Vorarbeit leistet und einen Kompromiss erarbeitet, der einer Abstimmung im Plenum standhält. Die einzelnen Ausschüsse, die man über das Menü "Ausschüsse" findet, stellen ihre Tagesordnungen, Einladungen zu öffentlichen Anhörungen, Berichte und Beschlussempfehlungen online bereit, soweit sie nicht unter das Gebot der Geheimhaltung fallen, wie zum Beispiel die streng vertraulichen Sitzungen des Verteidigungsausschusses.
Nach den Beratungen im Fachausschuss gelangt der Entwurf eventuell mit Änderungen erneut auf die Tagesordnung zur zweiten Lesung im Plenum. Danach wird unmittelbar anschließend in der dritten Lesung über das Gesetz per Abstimmung entschieden. Die Abstimmungsergebnisse werden im Plenarprotokoll dokumentiert, die Ergebnisse namentlicher Abstimmungen sind als Namensliste mit dem jeweiligen Abstimmungsverhalten an gesonderter Stelle online veröffentlicht. Im Web-TV wird jeder Sitzungstag live und unkommentiert in ganzer Länge übertragen.
Eine kurze und präzise Übersicht über einen Gesetzgebungsvorgang bietet das Informationssystem "Stand der Gesetzgebung des Bundes", kurz GESTA. Es dokumentiert alle im Bundestag und auch im Bundesrat eingebrachten Gesetzesvorhaben und deren parlamentarische Behandlung. GESTA informiert über jede Gesetzesinitiative, nennt den exakten Gesetzestitel und Initiator und beschreibt kurz den Inhalt sowie Beratungsstand. Die Informationen werden bis zum Abschluss des Verfahrens laufend ergänzt. Über die angegebenen Fundstellen kann direkt auf die Originaldokumente von Bundesrat und Bundestag (Drucksachen und Plenarprotokolle) zugegriffen werden.
Unter dem Menüpunkt der Startseite "Dokumente" können Drucksachen und Plenarprotokolle gesucht und herunter geladen werden. Welche Gesetzesvorhaben im Plenum beraten werden, steht in der Tagesordnung, die unter dem Menüpunkt "Aktuell" zu finden ist. Die Suchfunktion auf www.bundestag.de listet bei Eingabe der Nummer alle Dokumente zur Drucksache auf, an erster Stelle in der Regel die Drucksache als PDF sowie Tagesordnungen, Anhörungen, Plenarprotokolle und Artikel in den Publikationen des Bundestages "Das Parlament", "Blickpunkt Bundestag" und Meldungen des Informationsdienstes HiB (Heute im Bundestag).
Der Bundestag veröffentlicht eine Statistik zu den Gesetzesvorhaben mit Zahlen zu eingebrachten Entwürfen, bereits verabschiedeten und verkündeten Gesetzen. Der statistische Überblick wird regelmäßig aktualisiert. Die Gesamtzahlen vom Bundestag behandelter Gesetze der 8. bis 15. Wahlperiode sind hier ebenfalls abzurufen.
Hat das Gesetz Bundestag und Bundesrat passiert, leitet es die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zu, der es in der Regel unterschreibt. Im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz verkündet. Erst damit tritt es in Kraft.
Nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht steht kostenlos im Internet unter www.gesetze-im-internet.de bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.