Wehrbeauftragter stellt Jahresbericht vor
Am Donnerstag, dem 19. Juni 2008, standen ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Bericht des Wehrbeauftragten auf der Agenda des Parlaments. Am Morgen debattierten die Abgeordneten den Regierungsbericht zur Lage von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland. Bundeskanzlerin Merkel gab eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat in Brüssel ab.
Am Morgen gab Bundeskanzlerin Merkel eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat in Brüssel ab. Er kommt am Donnerstag und Freitag in Brüssel zusammen, um über das weitere Vorgehen nach der Ablehnung des Lissabon-Vertrags durch Irland zu beraten. Das Land hatte als einziges Land Europas ein Referendum über den EU-Reformvertrag abgehalten.
In ihrer Erklärung sprach sich Merkel gegen ein Europa der zwei Geschwindigkeiten aus. "Die Geschlossenheit in Europa ist kein Selbstzweck, sondern ein hohes Gut", betonte sie. Die Diskussion über ein "Kerneuropa" sei "nicht zielführend". Vielmehr müsse der Ratifizierungsprozess unvermindert fortgesetzt und Irland die Chance gegeben werden, "ins Spiel zurückzufinden". Die Bundeskanzlerin warnte, Europa könne sich keine erneute Reflexionsphase leisten: "Wir brauchen den Vertrag von Lissabon."
Für den FDP-Fraktionsvorsitzenden Guido Westerwelle gingen Merkels Ausführungen nicht weit genug: Es sei zu wenig, nur zu sagen, man halte am Lissabon-Vertrag fest. Merkel hätte vielmehr ein Maßnahmenpaket vorlegen müssen, um die Völker wieder für die Europäische Idee zu begeistern. "Wir haben diesen Lissabon-Vertrag mit 90 Prozent in diesem Hohen Hause ratifiziert, weil er gut ist für unsere Völker, weil er gut ist für Europa", betonte Westerwelle. "Trotzdem müssen wir jeden Tag immer wieder aufs Neue den Nutzen der europäischen Integration erklären." Derzeit sei der Dialog "kümmerlich".
In der Kernzeitdebatte beriet der Bundestag über den von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, vorgelegten "7. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland" ( 16/7600). Schwerpunkte des Reports sind Bildung, berufliche Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt.
Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. wurde abgelehnt ( 16/5788). Darin hatte sie gefordert, baldmöglichst einen "qualifizierten Bericht" zur Lage der Ausländer vorzulegen, der "dem gesetzlichen Auftrag entsprechend vor allem eine fachlich fundierte, kritische und problemorientierte und umfangreiche Beschreibung der Lage von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland enthält". Der Bericht, kritisiert die Fraktion, vermische zudem die wissenschaftlich fundierte Darstellung mit Vorhaben der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Integrationsplans.
In unserem bundestag.de-Live-Chat diskutierten am Donnerstag von 16 bis 17 Uhr die Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer (CDU/CSU) und Sevim Dagdelen (DIE LINKE.) über das Thema. Das Chat-Protokoll finden Sie in Kürze auf dieser Seite.
Am Nachmittag debattierten die Abgeordneten einen fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Überarbeitung der EU-Übersetzungsstrategie. Darin fordern sie die Europäische Kommission auf, die Übersetzung von europäischen Dokumenten zu verbessern. Ohne eine Übersetzung beratungsrelevanter Dokumente in die Muttersprache der Abgeordneten könnten die nationalen Parlamente die Mitspracherechte nicht wahrnehmen, die ihnen im Vertrag von Lissabon - der am 1. Januar 2009 in Kraft tritt - garantiert wurden, argumentieren die Fraktionen.
Im Anschluss diskutierten die Abgeordneten gut eine Stunde über den Jahresbericht 2007 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (16/8200). Er informiert über den inneren Zustand der Bundeswehr und gibt Auskunft über die Zahl der Eingaben von Soldaten und die Truppenbesuche im Berichtszeitraum. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen das Parlament in die Lage versetzen, beschriebene Missstände und Fehlentwicklungen in künftige politische Entscheidungen einzubeziehen. Nach Angaben des Wehrbeauftragten gingen im vergangenen Jahr 5.276 Eingaben von Soldatinnen und Soldaten bei ihm ein.
Einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ( 16/9038) verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend. Die Bundesregierung setzt damit zwei EU-Richtlinien um. Durch eine Änderung des Geldwäschegesetzes, des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes soll etwa die Finanzierung des internationalen Terrorismus besser bekämpft werden: So soll die Anzeigepflicht in Fällen der Terrorismusfinanzierung auf alle dem Geldwäschegesetz unterliegenden Unternehmen und Personen ausgedehnt werden. Die Anzeigepflichtigen sollen dafür im Bereich der Terrorismusfinanzierung die nötigen Informationen erhalten, um Verdachtsfälle besser erkennen zu können.
Auf der Tagesordnung des Parlaments standen am Donnerstag außerdem Beratungen zum Vermögensbildungsgesetz sowie Anträge aus den Fraktionen zur Einführung eines Lobbyregisters, zum Erhalt der Gewässerbiodiversität und zur Verbesserung des Kampfes gegen den Drogenhandel. Ferner beschäftigten sich die Abgeordneten mit dem Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur.