Nach Ende des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Herrschaft verlor Deutschland seine staatliche Souveränität. Das Land wurde von den Siegermächten Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich in vier Besatzungszonen aufgeteilt, die Hauptstadt Berlin in vier Sektoren. Als höchstes Organ in Deutschland fungierte der Alliierte Kontrollrat, in dem die Besatzungsmächte gemeinsam Entscheidungen über Deutschland als Ganzes fällten. Die Gebiete jenseits von Oder und Neiße kamen unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung. Millionen Deutsche waren aus den östlichen Gebieten geflüchtet oder wurden von dort vertrieben.
Schon während des Krieges hatten die Alliierten beschlossen, Deutschland zu entmilitarisieren, zu entnazifizieren und zu demokratisieren. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahndete ein Internationaler Militärgerichtshof in Nürnberg. In ihren Zonen beaufsichtigten die Alliierten die Neugründung von Parteien und lizenzierten Zeitungen. Sie setzten Bürgermeister und Landräte zum Neuaufbau der Verwaltung und Fachleute für den Wiederaufbau der Wirtschaft ein. Mit der Ernennung und Wahl von Ministerpräsidenten und Landtagen begann der politische Neuanfang in den neu und wieder gegründeten Ländern. Die Wiedereinführung des föderalen Staatsaufbaus sollte eine zu starke Zentralisierung verhindern. Der Staat Preußen wurde mit Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 aufgelöst.
Während die Westalliierten den Aufbau eines demokratischen Staates und einer freien Wirtschaft anstrebten, wollte die Sowjetunion ihr kommunistisches Herrschaftssystem und eine gelenkte Wirtschaft auch in Deutschland durchsetzen. Dieser Gegensatz eskalierte mit dem Kalten Krieg und führte 1949 zur Gründung von zwei Staaten in Deutschland.