Auf der Basis der politischen Stabilität, der Professionalisierung der Parlaments- und Abgeordnetentätigkeit sowie der Existenz funktionstüchtiger Parteien hat der Deutsche Bundestag eine beachtliche Leistungsbilanz vorzulegen:
In den ersten Jahren entschied er über die Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum und Wiederaufbau. Ihm gelang es, durch gesetzgeberische Maßnahmen wie den Lastenausgleich die Folgen von Krieg und Vertreibung zu lindern. Die grundlegenden außenpolitischen Weichenstellungen bedurften einerseits der öffentlichen Debatte im Parlament, andererseits war die Zustimmung des Deutschen Bundestages Voraussetzung der zahlreichen Verträge und Abkommen: Dazu zählen unter anderem das Wiedergutmachungsabkommen mit dem Staat Israel (1952), die Römischen Verträge (1957), der Aufbau der Bundeswehr und der NATO-Beitritt (1955). Auch der Vertrag über die deutsch-französische Freundschaft wurde 1963 im Deutschen Bundestag ratifiziert. Das Parlament bewies nicht zuletzt in diesem Zusammenhang seine Eigenständigkeit durch eine Präambel, die auf die Bündnisverpflichtungen zu den anderen westlichen Partnern hinwies.
1966 kam es erstmals zu einer Großen Koalition im Deutschen Bundestag. Lediglich die FDP bildete bis zum Ende des Bündnisses aus CDU, CSU und SPD im Jahr 1969 die Opposition im Parlament. Zu den Leistungen der Großen Koalition gehörten die Neuregelung der bundesstaatlichen Finanzverfassung, das liberalisierte Strafrecht, die Bewältigung der Krisen des Arbeitsmarktes und die Entscheidung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
In die Zeit der ersten sozialiberalen Koalition (1969-1972) fielen die großen Aussöhnungsdebatten sowie der Grundlagenvertrag mit der DDR. Ebenso wurde der Beitritt zu den Vereinten Nationen vom Deutschen Bundestag ratifiziert (1972). Seit 1982 regierte die christlich-liberale Koalition, die sich mit dem Fall der Mauer 1989 weltpolitischen Ereignissen gegenübersah: Dies prägte die Arbeit des Deutschen Bundestages. Helmut Kohl stellte vor dem Deutschen Bundestag sein Zehn-Punkte-Programm zur deutschen Einheit vor. Der Einigungsvertrag musste vom Deutschen Bundestag ratifiziert werden und am 20. Dezember 1990 nahm zum ersten Mal seit 1932 ein frei gewähltes gesamtdeutsches Parlament seine Arbeit auf. Dieses Parlament beschloss 1991 den Umzug der Regierung und des Parlaments bis 1999 von Bonn nach Berlin.
1991 ratifizierte der Deutsche Bundestag den Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union. Durch die europäische Integration liegen bedeutende Politikfelder inzwischen in den Händen der Gemeinschaft (Agrar-, Zoll- und Handelspolitik). Dem Deutschen Bundestag bleibt in vielen dieser Felder nur noch die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht. An der Erarbeitung der Richtlinien ist das Parlament aber durch parlamentarisch legitimierte Regierungsvertreter beteiligt. Über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes entscheidet seit 1995 der Deutsche Bundestag ("Parlamentsarmee"), nicht etwa die Bundesregierung. Seit Mitte der 1990er Jahre ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ein zentraler Aspekt der Arbeit des Parlaments. Gleichzeitig gilt es, den Sozialstaat in einer immer stärker den Globalisierungszwängen ausgesetzten Welt so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Mit der Globalisierung ist auch die Komplexität der Informations- und Kommunikationsstrukturen zwischen Parteien, Fraktionen, Regierung aber auch Verbänden, Gewerkschaften, Medien und schließlich zwischen den Bürgern und den Abgeordneten gewachsen. Das Parlament wird nicht mehr als das alleinige Zentrum der Entscheidungsfindung wahrgenommen. Talkshow und Internet, Fernsehdemokratie und die Chancen zur Eigenvermarktung sind einige Stichworte für diese Veränderungen.
Der Deutsche Bundestag hat sich als leistungs- und anpassungsfähige sowie bürgernahe Institution erwiesen. Die Leistungsbilanz kann sich sehen lassen. Die Gewaltenverschränkung, also unter anderem die Abhängigkeit der Bundesregierung von den Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag, hat sich bewährt: Leistungen der Bundesregierung sind Leistungen des Parlaments. Es bleibt dennoch eine Herausforderung an das Parlament, die Parteien, die Medien und die Politische Bildung, dieses Leistungsprofil auch in der Bevölkerung zu verankern.