Berlin: (hib/BPI) Die geplante teilweise Abschaffung der Entfernungspauschale hat der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) am Montagmittag im Petitionsausschuss kritisiert. Über die eingereichte Petition solle erreicht werden, dass die Pendlerpauschale bis zum 20. Entfernungskilometer nicht gestrichen wird, so Uwe Rauhöft, der den NVL vertrat. Um dem Anliegen Geltung zu verleihen, hat der Verband 100.000 Unterschriften gesammelt. Rauhöft äußerte die Auffassung, die Entfernungspauschale sei keine Steuervergünstigung, die beliebig beschnitten werden könne. Vielmehr handle es sich bei den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um Werbungskosten, die aus verfassungsrechtlichen Gründen berücksichtigt werden müssten. Mit der Änderung würden mobile Arbeitnehmer zu Unrecht belastet. Zudem seien mit der Beschneidung der Entfernungspauschale weiteren Kürzungen zulasten der Arbeitnehmer Tür und Tor geöffnet.
Mit der Begrenzung der Pendlerpauschale werde eine steuerliche Subvention abgebaut, so Barbara Hendricks, Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen. Sie wies die Argumentation des Petenten zurück und stellte fest, dass die gefühlte Betroffenheit bei den Bürgern höher sei als die reale. Die SPD-Abgeordnete Gabriele Frechen wies zudem darauf hin, dass es zu kurz gegriffen sei, nur fiskalische Gründe zu nennen, sondern dass durch die Kürzung auch die Verödung der Innenstädte gestoppt werden solle.
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