Berlin: (hib/BOB) Weist ein Gericht durch Kammerbeschluss ohne mündliche Verhandlung eine Berufung von vornherein zurück, gilt dieser Beschluss nach der Zivilprozessordnung als unanfechtbar. Nach der Meinung der FDP-Fraktion sollte Rechtsbeschwerde möglich sein. Sonst sei der Rechtsschutz für die Bürger reduziert, wie es in einem Gesetzentwurf ( 16/11457) heißt. Die Liberalen betonen, ihre Kritik beziehe sich nicht auf die Anfang 2001 in Kraft getretene Möglichkeit, dass ein Gericht die Berufungsverhandlung zurückweise, wenn diese zum Beispiel keine Aussicht auf Erfolg hat. Ihre Kritik entzünde sich vielmehr daran, dass es in der Zivilprozessordnung ein unterschiedliches Verfahren gebe: Entscheide das Gericht durch Urteil, sei gegen die Zurückweisung der Berufung die Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Nach Meinung der FDP ist diese unterschiedliche Behandlung der gerichtlichen Zurückweisungsentscheidungen mit Blick auf die Rechtsmittel sachlich nicht gerechtfertigt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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