Berlin: (hib/BOB) Wie die Bundesregierung den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Neuordnung des Staatshaftungsrechts beurteilt, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/11465) wissen. Die Liberalen weisen darauf hin, seit den 1960er Jahren werde über eine Reform des Staatshaftungsrechts diskutiert. Das 1981 erlassene Staatshaftungsgesetz sei vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil eine Zuständigkeit des Bundes nicht festgestellt werden konnte. Seit 1994 gibt es nach Angaben der FDP diese Bundeszuständigkeit. Im Jahr 2004 habe die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3859, 16/3952) mitgeteilt, dass das Staatshaftungsrecht? derzeit nicht vordringlich sei und das Vorhaben daher zurückgestellt werden sei.
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