Berlin: (hib/AS) Die nationale Nachhaltigkeitsverordnung für den Einsatz von Biomasse in der Stromerzeugung soll nach dem Willen der Bundesregierung im ersten Quartal 2009 erfolgen. In einer Antwort ( 16/11320) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11080) erläutert die Regierung, dass dafür die Einigung über die Richtlinie zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) auf europäischer Ebene abgewartet werden musste. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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