Berlin: (hib/MIK) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte vor der Börseneröffnung am 27. Oktober 2008 keine Kenntnisse über eine möglicherweise ungewöhnliche Kursentwicklung der Volkswagen-Stammaktie. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11528) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11261). Die BaFin habe erst mit der Mitteilung der Porsche SE vom 26. Oktober 2008 Kenntnis über den genauen Umfang bestehender Positionen in Aktien und Optionen auf die VW-Stammaktien erlangt, heißt es weiter. Da der BaFin keine Informationen über den Umfang bestehender Leerverkaufspositionen vorlagen, habe es keine Gründe gegeben, eine ungewöhnliche Kursentwicklung zu erwarten. Deshalb habe die BaFin vorab auch keine Maßnahmen erwägen oder treffen können. Nach der Börseneröffnung am 27. Oktober 2008 habe die BaFin Kontakt mit der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse, dem Vorstand der Deutsche Börse AG und der Hessischen Börsenaufsichtsbehörde aufgenommen. Hierbei sei erörtert worden, ob eine Handelsaussetzung in Frage komme. Die Prüfung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Handel stets liquide war und gekaufte Stücke ordnungsgemäß beliefert wurden. Daher hätten die Tatbestandsvoraussetzungen einer Handelsaussetzung weder nach dem Börsengesetz noch nach dem Wertpapierhandelsgesetz vorgelegen, so die Regierung.
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