Berlin: (hib/BN) Das Truppenzollgesetz (TrZG) soll neu gefasst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/11566) vorgelegt. Durch die Diskrepanzen in der Verfahrensweise und der Terminologie zwischen dem europäischen Zollrecht und dem nationalen TrZG seien zunehmend Schwierigkeiten aufgetreten, heißt es zur Begründung. Da die Europäische Kommission diesbezüglich keine europaweite Harmonisierung anstrebe, liege nun die nationale Gesetzgebungskompetenz bei der Bundesrepublik Deutschland. Der Gesetzentwurf habe das Ziel, die Diskrepanzen zwischen europäischem und nationalem Recht zu beseitigen. Die Neufassung solle eine einfache Rechtsanwendung ermöglichen und Missbräuchen entgegenwirken. Alle in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und SHAPE (Supreme Headquarters Allied Powers, Europe) als oberstes militärisches NATO-Hauptquartier seien an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt gewesen. Neue Rechte und Vergünstigungen würden durch den Gesetzentwurf nicht geschaffen worden, so die Regierung. Das TrZG regelt Zoll- und Steuerfragen bezüglich Waren, die von ausländischen Streitkräften eingeführt oder aus anderen EG-Mitgliedsstaaten oder der Bundesrepublik bezogen werden.
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