Berlin: (hib/BN) Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Gleiches gilt für entsprechende Einstellungsvoraussetzungen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11497) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11262) mit. Demnach werde auch der Bedarf an akademisch qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern im Elementarbereich von den Ländern und Kommunen oder durch die Träger der Einrichtungen ermittelt und gedeckt. Vorteile einer akademischen Aus- bzw. Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher lägen in der Erweiterung des Qualifikationsprofils dieser Fachkräfte. Mit den steigenden qualitativen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen, stiegen auch die Anforderungen an die Qualifizierung des Personals.
Die Bundesregierung ist daher der Meinung, dass Erzieherinnen und Erzieher die Möglichkeit erhalten sollen, sich beruflich weiterzuentwickeln "bis hin zu einem akademischen Abschluss". So unterstütze die Regierung alle Bundesländer in deren Bemühungen, die Qualität in der Kinderbetreuung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Zwar sei es an zahlreichen Hochschulstandorten in Deutschland möglich, ein entsprechendes Studium zu absolvieren. Die Bundesregierung räumt jedoch ein, dass sich die Studiengänge aufgrund der Autonomie der Hochschulen zum Teil stark voneinander unterscheiden. Aus diesem Grund gebe es noch keine Rahmenprüfungsordnung, die beispielsweise verbindlich regle, was unabdingbare Bestandteile einer frühpädagogischen Ausbildung seien. Außerdem bestehe "großer Nachholbedarf" in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, teilt die Regierung in der Antwort mit.
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