Berlin: (hib/HLE) Ökologisch vorteilhafte Verpackungssysteme für Lebensmittel können bei der Umsatzsteuer nicht begünstigt werden. Dies erklärt die Bundesregierung in einer Antwort ( 16/11452) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ( 16/11119). Die Abgeordneten hatten wissen wollen, warum die Vermarktung von Lebensmitteln in Wegwerfverpackungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert wird, während bei Mehrwegsystemen der volle Steuersatz gilt. Die Regierung erklärt dazu, dass die Besteuerung sich nicht nach dem Verpackungssystem, sondern nach dem Gehalt der ausgeführten Leistung richte. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung sonstiger Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken habe es mehrere richtungweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes gegeben, nach denen sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Lebensmitteln von der Begünstigung bei der Umsatzsteuer ausgeschlossen seien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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