Berlin: (hib/STO) Der Fernsehsender "Al Manar TV" betreibt nach Einschätzung der Bundesregierung "in dramaturgisch geschickt aufbereiteter Weise Hass- und Hetzpropaganda" gegen Juden und den Staat Israel. Dessen Existenzrecht werde "auf aggressivste Weise bestritten", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11544) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11270).
Die Liberalen wollten unter anderem wissen, welche Gründe die Bundesregierung 2008 veranlassten, die Tätigkeit des Senders in Deutschland zu verbieten. Der Regierung zufolge laufen Tätigkeit und Zweck von "Al Manar TV" Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Durch das erlassene Verbot stelle etwa das organisierte Empfangen und Sehen des Senders in Vereinsräumlichkeiten in Deutschland eine Straftat dar. Dabei geht die Regierung davon aus, dass sich dies auf das Konsumverhalten auswirke. Eine Teilabschaltung der Ausstrahlung von "Al Manar TV" auf dem Gebiet der Bundesrepublik ist laut Bundesregierung technisch grundsätzlich möglich. Allerdings unterliege der Sender nicht der Rechtshoheit Deutschlands oder eines anderen EU-Mitgliedsstaates.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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