Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat gegenüber dem Parlament mehrfach die "praktischen Schwierigkeiten" erläutert, die deutsche Auslandsvertretungen bei der Entscheidung haben, ob und wann bei der geplanten Einreise bestimmter Personen die Justizbehörden zu unterrichten sind. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/11479) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11271) deutlich. Die Bundesregierung sieht auch keine Defizite bei der Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches. Dessen Grundgedanke sei es, für Täter schwerster Verbrechen die notwendigen Ermittlungen im Bereich der stellvertretenden Strafrechtspflege vorzunehmen und in diesem Zusammenhang auch sichere Rückzugsräume in Deutschland auszuschließen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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