Berlin: (hib/CHE) Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen nicht befürchten, dass ihnen aufgrund eines Fehlers im IT-System der Bundesagentur für Arbeit (BA) Rentenkürzungen drohen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11556) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11475) hervor. Eine fehlende Funktionalität in diesem System habe dazu geführt, dass die Rentenmeldungen der Grundsicherungsträger an die Rentenversicherung nicht zwischen ALG-II-Empfängern mit Arbeitslosigkeit und solchen ohne Arbeitslosigkeit unterschieden hätten, schreibt die Regierung. Die Korrektur dieses Fehlers durch die BA beziehe automatisch alle Leistungszeiträume des ALG-II-Bezugs seit dem 1. Januar mit ein, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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