Berlin: (hib/HLE) Zahlreiche europäische Länder haben den Schutz der Kapitalanleger vor Zusammenbrüchen der Banken verbessert und die Deckungssummen der Einlagensicherungssysteme erhöht. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort ( 16/11615) auf eine Kleine Anfrage ( 16/11294) der FDP-Fraktion mit, dass neben Deutschland noch Frankreich, Italien, die Slowakei und Zypern ihre Einlagensicherungssysteme nicht verändert hätten. In Deutschland beträgt die Deckungssumme 22.222 Euro. Allerdings gibt es eine Garantie der Bundesregierung für private Einlagen ohne Höchstgrenze.
Belgien hat die Deckungssumme von 20.000 auf 100.000 Euro erhöht. In Dänemark wurde eine unbegrenzte Staatsgarantie eingeführt, die aber bis zum 30. September 2010 befristet ist. Litauen, Irland, Malta und Luxemburg erhöhten die Deckungssummen von 20.000 auf 100.000 Euro. In Irland gilt für Einlagen von Privatpersonen eine unbegrenzte Staatsgarantie. Auch Österreich hat für Einlagen natürlicher Personen eine unbegrenzte Staatsgarantie, die bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist. Ab 2010 liegt die Deckungssumme bei 100.000 Euro.
Nach Angaben der Bundesregierung haben inzwischen 18 EU-Länder Staatsgarantien oder Bürgschaften für Finanzinstitute abgegeben. Die größten Summen stellten Deutschland (bis zu 400 Milliarden Euro), Frankreich (bis zu 265 Milliarden), Österreich (bis zu 85 Milliarden), Schweden (bis zu 150 Milliarden), Spanien (bis zu 100 Milliarden) und das Vereinigte Königreich (bis zu 309 Milliarden Euro) bereit. Alle Maßnahmen würden von der EU-Kommission als Beihilfen betrachtet und einer Prüfung unterzogen, teilt die Regierung weiter mit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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