Berlin: (hib/CHE) Überwiegend positiv bewerten Experten die Vorschläge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen, das Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu erweitern. In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag ging es vor allem um das von beiden Fraktionen angestrebte Ziel, auch Menschen, die im Ausland Opfer von Gewalttaten geworden sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen. Die FDP-Fraktion weist in ihrem Antrag ( 16/585) darauf hin, dass das OEG bisher nur in solchen Fällen wirkt, in denen die Gewalttat im Inland geschieht. Tatsächlich mache es für das Opfer jedoch keinen Unterschied, ob es sich "im Schwarzwald oder auf Rhodos aufhält", schreiben die Abgeordneten. Deshalb fordern sie eine Entschädigung für deutsche Staatsbürger, Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie Ausländer mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus auch, wenn sie im Ausland Opfer von Gewalt werden. Die Grünen verlangen in ihrem Gesetzentwurf ( 16/1067) darüber hinaus, auch Menschen ohne deutschen Pass, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier Opfer von Gewalt werden, nach dem OEG zu entschädigen. Dies sei bisher nicht der Fall, wenn die Opfer nicht mit Deutschen oder dauerhaft hier lebenden Personen verheiratet oder in gerader Linie verwandt seien, so die Grünen. Diese sollten deshalb, zumindest bis zum dritten Verwandtschaftsgrad mit in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen werden. Ebenso solle eine Anpassung des OEG an das Lebenspartnerschaftsrecht erfolgen.
"Die Welt hat sich geändert, wir werden immer globaler", hob Reinhard Böttcher vom Weissen Ring hervor. Deshalb würde es seine Organisation sehr begrüßen, wenn der Anwendungsbereich des OEG noch in der laufenden Wahlperiode ausgeweitet würde, sagte Böttcher. In der Praxis sei es schon seit Jahren so, dass der Weisse Ring eine "nennenswerte Zahl von Menschen" betreue, die im Ausland Opfer von Gewalt geworden seien. Die durch eine Ausdehnung des OEG absehbare zusätzliche Kostenbelastung für den Bund schätzte er als "überschaubar" ein. Claudia Tietz vom Sozialverband Deutschland wies darauf hin, "dass der Kreis der Anspruchsberechtigten gerade bei Besuchsreisen nicht ausufern" dürfe. Aus diesem Grund müsse auf einen engen Verwandtschaftsgrad geachtet werden. Eine Beschränkung bis zum dritten Verwandtschaftsgrad sei deshalb sinnvoll und eine Ausdehnung auf eingetragene Lebenspartnerschaften wünschenswert, sagte Tietz. Auch Achim Backendorf vom Sozialverband VdK wies auf eventuelle "Abgrenzungsprobleme" bei Verwandtschaftsbesuchen hin. Der Eingrenzungsvorschlag der Grünen wirke dem aber entgegen, so Backendorf. Manfred Bruns, Sprecher des Schwulen- und Lesbenverbands Deutschland, vertrat hingegen die Auffassung, dass eine Beschränkung auf Verwandte "obsolet" sei. Ein Schwuler, der in Berlin Freunde besuche und Opfer von Gewalt werde, müsse ebenso ein Anrecht auf eine Entschädigung erhalten, so Bruns.
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