Berlin: (hib/STO) Die Kostenübernahme für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke wieder ausgeweitet werden. In einem Antrag ( 16/11663) setzt sich die Fraktion dafür ein, die seit 2004 geltenden Einschränkungen für solche Maßnahmen aufzuheben. Die Bundesregierung solle dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der den alten Rechtszustand vor 2004 wiederherstellt. Um die vollständige Kostenübernahme zu gewährleisten, solle zudem der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung entsprechend erhöht werden.
Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass die Kostenübernahmeregelungen für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung mit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 mit Wirkung zum 1. Januar 2004 wesentlich eingeschränkt worden seien. Bis zu dieser Gesetzesänderung seien vier Versuche möglich gewesen, die zu 100 Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert worden seien. Seit der Änderung seien für die betroffenen Paare nur drei Versuche möglich. Zudem müssten sie sich zu 50 Prozent an den Kosten selbst beteiligen. Auch würden nur noch dann die Kosten für "Maßnahmen der assistierten Reproduktion" übernommen, wenn die Frau mindestens 25 Jahre und höchstens 40 Jahre alt und der Mann nicht älter als 50 Jahre ist.
Diese Beschränkungen seien zu restriktiv, argumentiert die Fraktion. Seit ihrer Einführung seien es oft finanzielle Gründe, die Frauen oder Paare daran hindern, eine künstliche Befruchtung vornehmen zu lassen. Damit werde das Selbstbestimmungsrecht der Frau und des Mannes eingeschränkt, durch künstliche Befruchtung ein Kind zu bekommen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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