Berlin: (hib/BN) Die Bundesregierung ist gegenüber der EU-Kommission für die ordnungsgemäße Umsetzung ihrer Zusagen bezüglich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortlich. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/11523) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11292) mit. Die rechtliche Umsetzung der mit der EU getroffenen Vorgaben falle jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Grundlage sei der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Daher hätten an allen wichtigen Besprechungen mit der EU-Kommission Vertreter der Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern der Staatskanzleien teilgenommen. Die EU-Kommission habe mitgeteilt, dass nach Umsetzung der Maßnahmen, die in der Einstellungsentscheidung aufgeführt seien, die gewährte staatliche Unterstützung für ARD, ZDF und Deutschlandradio dem EG-Beihilferecht entspreche.
Des Weiteren erklärt die Regierung in ihrer Antwort, dass sie grundsätzlich auch andere Modelle der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa beobachte. Erfahrungen anderer EU-Mitgliedsstaaten seien allerdings nur eingeschränkt auf das deutsche Kontrollsystem übertragbar. Dies liege an den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für die Öffentlich-Rechtlichen innerhalb der EU, heißt es.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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