Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen Union und SPD haben Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes ( 16/10730) angekündigt. In einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch eine vom Wirtschaftsministerium für die Fraktionen erstellte Formulierungshilfe. Danach soll ein nicht aus den EU-Ländern oder der Europäischen Freihandelszone EFTA kommender ausländischer Investor, der ein deutsches Unternehmen übernehmen will, leichter an die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Übernahme kommen. Bisher konnte durch die Regierung innerhalb von drei Monaten ein Verfahren zur Prüfung der Übernahme eröffnet werden. Die Regierung erläuterte, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gelte künftig als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats ein Prüfverfahren eröffnet werde. Außerdem soll durch die Änderungen klargestellt werden, dass es sich beim Erwerb einer Unbedenklichkeitsbescheinigung um eine freiwillige Maßnahme handelt. Staatsfonds seien aus dem Entwurf herausgenommen worden und damit nicht betroffen. Sie hätten einen stabilisierenden Charakter, so die Regierung. Mit dem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung an, den Kauf eines Unternehmens im Einzelfall verbieten zu können, wenn das Verbot unerlässlich ist, um die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
Die FDP-Fraktion bezeichnete die Gesetzesänderung insgesamt als überflüssig und berief sich dabei auf die Ergebnisse einer Anhörung des Ausschusses vom 26. Januar. Investoren würden verunsichert. Das könne man sich gerade angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht leisten. Die Linksfraktion verlangte, der Kapitaltransfer müsse an Regeln gebunden werden. Diesem Anspruch werde das Gesetz überhaupt nicht gerecht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meldete Zweifel an, ob die Regelungen mit europäischem Recht kompatibel seien.
Die Unionsfraktion sprach dagegen von sinnvollen Änderungen und verwahrte sich gegen den Eindruck, mit dem Gesetz sollten Investoren ferngehalten werden. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, von einer Ablehnungsfront der Gutachter bei der Anhörung könne keine Rede sein. Die SPD-Fraktion hob besonders hervor, dass der Rechtsanspruch auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nur in der Begründung des Gesetzentwurfs stehe, sondern jetzt auch ausdrücklich in das Gesetz selbst hineingeschrieben werde.
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