Berlin: (hib/MEN) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Deals im Strafprozess schaffen soll. Kernstück des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren ( 16/11736) ist eine Regelung in der Strafprozessordnung. Zentrale Punkte sind: Nur das Strafmaß darf Gegenstand einer Absprache sein; es muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren. Außerdem darf eine Absprache nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein. Auch bei einem Geständnis bleibt das Gericht weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln. Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, soll eine Absprache nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen. Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung muss das Gericht öffentlich mitteilen. Verständigungen müssen stets umfassend protokolliert und im Urteil erwähnt werden. Das Urteil bleibt auch nach einer Verständigung in vollem Umfang überprüfbar.
Der Bundestag berät am Donnerstag, 29. Januar, den Entwurf in erster Lesung im Plenum.
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