Berlin: (hib/HLE) Unions- und SPD-Fraktion wollen für die geplante Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf Kohlendioxid-Ausstoß das Grundgesetz ändern. Wie es in einem Entwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/11741) heißt, soll die gesamte Ertragskompetenz der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund übergehen. Auch erhält der Bund in Zukunft die Verwaltungskompetenz für alle verkehrsmittelbezogenen Steuern.
Unions- und SPD-Fraktion schreiben in ihrem Antrag, nach dem bisher geltenden Verfassungsrecht hätten sowohl der Bund als auch die Länder verfassungsrechtliche Kompetenzen auf dem Gebiet der Mobilitätsbesteuerung. So sei die Energiesteuer auf Kraftstoffe eine Bundessteuer, während die Kraftfahrzeugsteuer den Ländern zustehe. "Dies erschwert die Fortführung und Entwicklung eines in sich geschlossenen, in seinen einzelnen Elementen abgestimmten Konzepts zur Verkehrsbesteuerung", heißt es in dem Entwurf. Die Länder sollen als Ausgleich einen jährlichen Festbetrag aus dem Steueraufkommen des Bundes erhalten. Da die Neuregelung zum 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, dürfte der Ausgleich für die Länder in diesem Jahr 4,445 Milliarden Euro betragen. Von 2010 bis 2014 hätte der Bund den Ländern pro Jahr Kraftfahrzeugsteuerausfälle in Höhe von 8,89 Milliarden Euro zu ersetzen. Die Festlegung der Summe solle "länderscharf" in einem eigenen Gesetz erfolgen.
In den Artikel 106 Absatz 1 Nummer 3 des Grundgesetzes, in dem bisher die Straßengüterverkehrsteuer dem Bund zugewiesen wurde, sollen in Zukunft auch die Kraftfahrzeugsteuer und "sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Steuern" aufgenommen werden. Im Absatz 2 dieses Artikels, in dem die den Ländern zustehenden Steuern aufgeführt werden, soll die Kraftfahrzeugsteuer gestrichen werden. Eingefügt werden soll ein neuer Artikel 106 b: "Den Ländern steht ab dem 1. Juli 2009 infolge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf."
In der Begründung schreiben die Fraktionen, dass der Bund durch die Übertragung der Kfz-Steuer in die Lage versetzt werde, künftig in Eigenverantwortung und damit zustimmungsfrei die Steuer zu modernisieren und "nachhaltig einkommensstabil zu gestalten". Zugleich bestehe künftig die Möglichkeit, die Kfz-Steuer besser auf die anderen steuerlichen Instrumente des Bundes im Verkehrsbereich wie die Energiesteuer auf Kraftstoffe und die Straßenbenutzungsgebühren abzustimmen. Als besonders wichtig erachten Unions- und SPD-Fraktion auch die "Erweiterung der Ertrags- und Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf sonstige motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern in Art. 106".
Mit der Zentralisierung der Verwaltungszuständigkeit für die Kfz-Steuer beim Bund werde eine Fortentwicklung der Steuerverwaltung möglich, "die bei möglichst geringem Verwaltungsaufwand eine optimale Erfassung der Steuerkraft sicherstellt", schreiben die Fraktionen.
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