Berlin: (hib/BOB) Um den erheblichen Gefahren bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge gerecht werden zu können, haben die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf ( 16/11735) vorgelegt. Dieser soll es den Behörden leichter als bisher machen, potentielle Attentäter in Haft zu behalten. Künftig werde derjenige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft, der eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet habe und beispielsweise die Verfassung Deutschland gefährden wollte.
Union und SPD sehen vor, dass unter das neue Strafrecht Menschen fallen sollen, die entweder als Ausbilder in einem sogenannten "Terrorcamp" tätig seien oder sich darin ausbilden ließen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. Mit Strafe bedroht sei weiterhin die Herstellung oder das Überlassen bestimmter Stoffe (beispielsweise Viren, Gift und radioaktive Materialien). Nach dem Vorschlag der Koalitionsfraktion solle weiterhin derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, der sich in der Absicht, eine schwere Gewalttat zu begehen, Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnimmt oder unterhält. Die Regierung erklärt, nicht nur islamistisch motivierte Täter, sondern auch etwa die Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund sollten erfasst werden.
Ferner wollen die beiden Koalitionsfraktionen eine Vorschrift einführen, die das Anpreisen von Schriften - beispielsweise im Internet -, die ihrem Inhalt nach geeignet seien, als Anleitung zu schweren Gewalttaten zu dienen, mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen. Erfasst werden solle beispielsweise der Bau von Bombenanleitungen. Die beiden Fraktionen sind der Auffassung, durch das Internet "als weltweiter Kommunikationsraum" seien entsprechende Anleitungen leichter als bisher zugänglich. Die Umstände müssten allerdings geeignet sein, die Bereitschaft anderer Personen zu fördern oder zu wecken, eine staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. Zum Beispiel kämen die Webseiten einer islamistischen oder rechtsextremistischen Organisation in Frage.
Nach Auffassung der beiden Regierungsfraktionen bestünden die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus unverändert fort. Die in London und Madrid verübten Anschläge, aber auch die verhinderten Attentate auf mehrere Passagierflugzeuge in London und die in zwei Regionalzügen in Dortmund und in Koblenz entdeckten Kofferbomben hätten gezeigt, wie berechtigt die Sorge vor weiteren schweren Gewalttaten in Europa sei. Auch in Deutschland bestünde weiterhin eine "erhebliche Gefahr von terroristischen Anschlägen". Es handele sich gerade bei religiös motivierten Terroristen oder Terroristinnen um sehr gefährliche Täter, deren Gewaltbereitschaft besonders hoch sei, erklären Union und SPD übereinstimmend.
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