Berlin: (hib/HLE) Um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise abzumildern und die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung zu verbessern, haben die Fraktionen von Union und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland ( 16/11740) vorgelegt. Damit wird der vom Kabinett am 14. Januar 2009 beschlossene Pakt für Beschäftigung und Stabilität zur Sicherung der Arbeitsplätze und Stärkung der Wachstumskräfte umgesetzt. Ziel sei es, die Leistungsbereitschaft und Zuversicht der Menschen zu stärken "und bereits im Abschwung die Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Innovationen und für eine bessere soziale Infrastruktur zu legen".
Zu den wesentlichen Punkten gehört eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages, die rückwirkend ab 1. Januar 2009 erfolgen soll. Der Grundfreibetrag wird um 170 auf 7834 Euro angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte steigen ebenfalls zu diesem Datum um 400 Euro und 2010 um weitere 330 Euro. . Ab 1. Januar 2010 soll der Grundfreibetrag erneut um 117 Euro erhöht werden und würde dann 8004 Euro betragen. Der Eingangsteuersatz wird rückwirkend zum 1. Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Diese Maßnahmen seien langfristig angelegt und würden die Binnennachfrage nachhaltig stärken. Die Steuerausfälle werden für 2009 auf 3,1 Milliarden und für 2010 auf 6 Milliarden Euro beziffert.
Alle Kindergeldberechtigten sollen in diesem Jahr einen Kinderbonus in Höhe von einmalig 100 Euro pro Kind erhalten. Eine Anrechnung dieser Zahlungen auf Sozialleistungen werde es nicht geben. Außerdem werden die Regelsätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und in der Sozialhilfe erhöht.
Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll zum 1. Juli um 0,6 Beitragspunkte gesenkt werden. Finanziert werden soll dies durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses um 3,2 Milliarden Euro in diesem Jahr und ab dem nächsten Jahr um 6,3 Milliarden Euro jährlich. Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung werde bis Ende 2010 bei 2,9 Prozent stabil gehalten. Bei Kurzarbeit sollen den Arbeitgebern bis 2010 die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden; werden die Arbeitnehmer während einer Kurzarbeitsperiode qualifiziert, werden die gesamten Sozialbeiträge übernommen. Auch für die Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit soll es Zuschüsse geben. Die Förderung der Weiterbildung soll verbessert werden.
Für Investitionen der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur will der Bund 16,9 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Davon seien 4 Milliarden für zusätzliche Bundesinvestitionen vorgesehen. Mit 10 Milliarden Euro würden Investitionen von Ländern und Kommunen unterstützt. Das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (Abwrackprämie) soll 1,5 Milliarden Euro kosten, das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand 900 Millionen Euro und die Förderung der Forschung im Bereich Mobilität 500 Millionen Euro.
Die Summe von 16,9 Milliarden Euro will der Bund aus einem neuen Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" finanzieren. Dafür soll das Finanzministerium Kredite bis zu einer
Höhe von 21 Milliarden Euro aufnehmen dürfen. Die anfallenden Zinsen seien darin enthalten, schreiben die Fraktionen. Die Tilgung dieses Sondervermögens soll ab 2010 durch den Teil des Bundesbankgewinns erfolgen, der über den für den Bundesetat vorgesehenen Betrag hinaus geht und nicht zur Tilgung des Erblastentilgungsfonds dient. Der Anteil des Bundesbankgewinns für den Haushalt, der derzeit mit 3,5 Milliarden Euro festgeschrieben sei, werde in den Jahren 2011 und 2012 um jeweils 500 Millionen Euro abgesenkt. Vorbild für diesen Fonds sei der Erblastentilgungsfonds, bei dem seit 1995 rund 34 Milliarden Euro aus dem Bundesbankgewinn zur Schuldentilgung eingesetzt worden seien. "Damit wird eine verlässliche Perspektive zur vollständigen Tilgung der Verbindlichkeiten auch dieses Sondervermögens in einem überschaubaren Zeitraum eröffnet", schreiben die Fraktionen.
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